Staatsanwaltschaft bezeichnet erneute Verhandlung als "völlig überflüssig"
In der Revisionsverhandlung gegen einen 29-Jährigen wegen sexueller Nötigung dreier Frauen und der Misshandlung von fünf Wirbeltieren auf dem Freiburger Mundenhof wurde die Haftstrafe gegen den Angeklagten nun vor dem Freiburger Amtsgericht bestätigt. Der geständige Mann muss für drei Jahre ins Gefängnis.
Die Verteidigung hatte in der Urteilsbegründung des ersten Gerichts formelle Fehler gefunden und war in Revision gegangen. Zu dürftig sei die Begründung des Gerichts ausgefallen, habe sich nicht mit dem psychologischen Gutachten des Angeklagten beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft kritisierte das erneute Verfahren hingegen als "völlig unnötig".
Der 29-jährige minderbegabte Angeklagte hatte sich im Frühjahr 2017 in fünf Nächten an zwei Ziegen und drei Schafen auf dem Freiburger Mundenhof vergangen. Im Frühjahr 2018 hatte er drei Frauen verfolgt und unsittlich berührt. Das erste Urteil von drei Jahren Haft wurde nun bestätigt.
(br)