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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg will seinen Beschluss zum neuen Stadion des SC Freiburg überprüfen. Am Mittwoch (23.10.2019) hatte das Gericht mitgeteilt, dass nach 20 Uhr und sonntags zwischen 13 und 15 Uhr keine Spiele in dem Stadion ausgetragen werden dürfen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist der Auffassung, dass die Entscheidung der Mannheimer Richter auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruht. Das Regierungspräsidium will deshalb eine sogenannte Anhörungsrüge einlegen.
Dazu sagte am Donnerstag (24.10.2019) ein VGH-Sprecher:
"Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat. In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."
Stadt Freiburg sieht Fehler bei VGH
Die Stadt Freiburg wurde von dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg völlig überrascht. Nach eingehender Prüfung kommt die Stadtverwaltung ebenso wie das Regierungspräsidium zum Schluss, dass dem VGH in Mannheim ein Fehler unterlaufen ist.
Dazu sagte der Freiburger Baubürgermeister Martin Haag im baden.fm-Interview:
Gerichtsbeschluss beruht auf veralteten Lärmgrenzwerten, sagt das Regierungspräsidium
Der SC Freiburg kann in seinem neuen Stadion möglicherweise doch Abendspiele ausrichten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem Verein am Mittwoch (23.10.2019) zunächst per Beschluss mitgeteilt, dass im Stadion am Wolfswinkel, das gerade noch gebaut wird, nach 20 Uhr sowie an Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr keine Spiele stattfinden dürfen.
Wenige Stunden später teilte das Regierungspräsidium Freiburg dann mit, dass der Beschluss "auf veralteten Lärmgrenzwerten beruht". Das habe der VGH in Mannheim zwischenzeitlich selbst eingeräumt. Das Regierungspräsidium will deshalb eine sogenannte Anhörungsrüge erheben und damit eine Änderung des Beschlusses erreichen.
Das Stadion für rund 35 000 Zuschauer befindet sich derzeit im Bau und soll etwa 76 Millionen Euro kosten. Zur kommenden Saison will der SC Freiburg dorthin umziehen.
SC Freiburg wurde von dem Gerichtsbeschluss komplett überrascht
"Nach dem bisherigen Verlauf ist der Beschluss für uns mehr als überraschend", sagte SC-Vorstand Oliver Leki laut einer Mitteilung des Vereins. "Für den Fortgang des Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein."
Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion geklagt, waren damit aber vor dem Verwaltungsgericht Freiburg zunächst gescheitert. Der VGH in Mannheim gab den Beschwerden jetzt teilweise statt. Sollte dieser Beschluss Gültigkeit behalten, wären nach der derzeitigen Lage vier der aktuell gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr) betroffen. Sollte Freiburg trotz des guten Saisonstarts absteigen, wäre in der 2. Liga im neuen Stadion nur die Anstoßzeit Samstag 13.00 Uhr erlaubt - und keine Partien am Freitagabend, Samstagabend, Sonntagmittag oder Montagabend.
Bis zum Frühjahr muss eine Lösung her
Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die kommende Saison zu erhalten, muss der SC Freiburg jetzt bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Clubs sind laut Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereit zu halten - oder eine Ausweichspielstätte zu benennen.
(dpa/rg)