KARLSRUHE Urteil: Preiserhöhungen der vergangenen Jahre nicht immer gerechtfertigt
Tausende Gaskunden in Deutschland können auf Rückzahlungen hoffen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Die Richter haben entschieden, dass der Versorger im Vertrag genau festhalten muss, in welchen Fällen er den Preis erhöhen darf. Der bloße Verweis auf einen Paragrafen genügt nicht, um eine Preiserhöhung zu rechtfertigen. Das Urteil beschränkt sich auf entsprechende Rechnungen in den vergangenen 3 Jahren. Wenn sie Widerspruch einlegen, haben sie nach Angaben des BGH durch das Urteil gute Chancen, zu gewinnen.