Radfahrer ohne Helm müssen nach einem Unfall nicht automatisch eine Teilschuld tragen. Mit dieser Frage hatte sich heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt. Konkret ging es darum ob Radler ohne Helm nach einem Unfall geringere Schadensersatzforderungen hinnehmen müssen oder ob sie generell mit einer Mitschuld zu versehen sind, selbst wenn sie den Unfall nicht verursacht haben. Am frühen Dienstagmittwoch haben die Richter ihr Urteil gefällt.
Urteil hätte zu indirekter Helmpflicht führen können
Geklagt hatte eine Radfahrerin aus dem Raum Flensburg, die nach einem Sturz im April 2011 schwere Schädelverletzungen erlitt. Obwohl ein unaufmerksamer Autofahrer durch das plötzliche Öffnen der Fahrertür mit zu diesem Unfall beigetragen hatte, entschied das Oberlandesgericht Schleswig in zweiter Instanz, dass die 50-jährige eine zwanzigprozentige Teilschuld treffe, weil sie keinen Helm getragen hatte. Daraufhin zog die Frau vor das Bundesverfassungsgericht. Das entschied: Auch wenn sie ohne Helm gefahren war, hat das nicht den Unfall ausgelöst.
Dessen Urteil hätte bei einem anderen Ausgang zu einer indirekten Helmpflicht in Deutschland führen können. Gegen die spricht sich allerdings neben CSU-Verkehrsminister Dobrindt auch seit Jahren der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) aus. Die beiden großen Vereine argumentieren, dass die Helmpflicht nicht zum Schutz der Verkehrsteilnehmer beitragen würde, sondern lediglich versucht werde, Kosten auf die Radfahrer abzuwälzen. Sie schlagen stattdessen weitere Präventivmaßnahmen wie eine Verbreiterung von Radwegen oder strengeren Tempolimits für Autofahrer aus.
Einsatzkräfte für, Verkehrsexperten gegen Helmpflicht – Politik gespalten
Zu den Befürwortern der Helmpflicht zählten bis zuletzt auch Polizei, Rettungsdienste und Unfallchirurgen. Das Polizeipräsidium Freiburg möchte sich auf TV Südbaden-Anfrage noch nicht zum Urteil des Bundesgerichtshofs in dieser Sache äußern. Wir holen in der Fahrradstadt Freiburg dennoch Reaktionen von beiden Seiten zur anstehenden Entscheidung der Karlsruher Richter ein und senden dazu einen Fernsehbeitrag immer zur vollen Stunde ab 18:00 Uhr.