© Grenzwachtregion Basel
Grenzwächter haben den ersten Fall von „Bushmeat“-Schmuggel an der Schweizer Grenze aufgedeckt. Ein Franzose hatte vor einer Woche versucht, beim Grenzübergang Basel-St. Louis/Autobahn rund 16 Kilo Fleisch einer Pythonschlange, eines Krokodils und von zwei Gürteltieren in die Schweiz zu schmuggeln. Das Fleisch der geschützten Tiere wurde beschlagnahmt und vernichtet. Ermittlungen haben ergeben, dass die Tierkadaver aus Kamerun stammen und rund 50 Euro gekostet hatten.
Buschmeat ist Wildfleisch von Tieren, die im Urwald oder in der Savanne gejagt werden, obwohl viele davon geschützt sind. In gewissen Kreisen gilt dieses Fleisch offenbar als Delikatesse. Der Schweizer Zoll stellt an den Flughäfen Genf und Zürich immer wieder Sendungen mit „Bushmeat“ sicher. Führt jemand „Bushmeat“ in die Schweiz ein, verstösst die Person nicht nur gegen seuchenpolizeiliche Vorschriften, sondern auch gegen Artenschutzabkommen.
Wer in einer Zollkontrolle hängen bleibt, wird durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bestraft.