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Eltern von konfessionslosen Kindern haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht schon in der Grundschule. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit die Klage einer Mutter aus Freiburg abgewiesen. Die 42-Jährige hatte verlangt, Ethik ab der 1. Klasse als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre religionslosen Kinder, würden sonst benachteiligt – so die Frau. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise. Anders als Religion sei Ethik als Unterrichtsfach nicht vorgeschrieben. Die Länder sind laut Verfassung daher nicht verpflichtet, Ethikunterricht bereits ab der ersten Klasse anzubieten.