Die Besetzung hatte jeweils eine gute Woche angedauert
Nachdem die Beamten in den letzten Tagen die Lage zunächst nur beobachtet hatten, ist am Donnerstagmorgen (07.03.2019) nun der Zugriff erfolgt. Mit rund 60 Einsatzkräften und einem Rammbock versuchen sich die Ordnungshüter Zutritt zu den beiden besetzten Wohnhäusern in den Freiburger Stadtteilen Stühlinger und Neuburg zu verschaffen. Zu sehen sind vor Ort dabei auch einige Beamte in Schutzkleidung, mit taktischen Schilden, Schlagstöcken und Helmen.
Hintergrund des Großeinsatzes ist, dass die Eigentümer der leerstehenden Gebäude inzwischen Strafanzeige erstattet haben.
Strafanzeige gegen die Hausbesetzer erstattet
Aus Sicht der Polizei lief der Einsatz planmäßig ab, heißt es auf baden.fm-Anfrage. Die Durchsuchungen liefen in der Klarastraße und in der Mozartstraße zeitgleich ab. Während sie Beamten im Stühlinger niemanden mehr in den leeren Räumen angetroffen haben, konnten sie in dem Haus im Gebiet Neuburg vier Aktivisten kontrollieren. Sie müssen sich jetzt wegen des Verdachts des Hausfriedensbruches verantworten. Festnahmen hat es vor Ort aber keine gegeben.
Dafür haben die Beamten erst einige Barrikaden vor und in dem Haus entfernen müssen, um zu den vier Personen vorzudringen. Über mögliche Schäden am Gebäude liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, heißt es im Einsatzbericht.
Als Augenzeugin vor Ort war auch Freiburgs GAF-Stadträtin Monika Stein von der JPG-Fraktion im Gemeinderat. Sie kritisiert die Größe des Polizeiaufgebots als unangemessen und richtet sich mit einer konkreten Forderung an Oberbürgermeister und Stadtverwaltung:
Seit Dezember 2018 haben Anhänger der linken Gruppierung "Die WG - Wohnraum gestalten" bereits nacheinander fünf Häuser im gesamten Stadtgebiet vorübergehend besetzt. Sie möchten damit ein Zeichen gegen Leerstand, steigende Mieten und drohende Gentrifizierung setzen. Mit der Unterstützung eines Vereins hatten sie den Eigentümern teils auch eigene Kaufangebote unterbreitet - die Verhandlungen waren bisher aber gescheitert.
Umgekehrt drohen ihnen für das Eindringen und Besetzen der fremden Häuser unter Umständen rechtliche Konsequenzen. Die Ermittler prüfen nach dem Eingang der Anzeigen, ob der Tatbestand des Hausfriedensbruches oder möglicherweise auch weitere Straftaten vorliegen.
(fw)