Union und SPD haben einen Gesetzesentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft auf den Weg gebracht. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen – sie müssen nur bis zum 21. Geburtstag acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang zur Schule gegangen sein. Nach der bisherigen Regelung mussten sie sich bis zum 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden.
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