Die Bundesregierung will den Einsatz gegen Flugzeuge erleichtern, die von Terroristen gekapert wurden. Wie „Spiegel Online“ berichtet, will die Koalition dazu einen Artikel im Grundgesetz ändern. Im Notfall soll der Verteidigungsminister der Bundeswehr im Alleingang den Einsatzbefehl geben dürfen, ein entführtes Flugzeug zur Landung zu zwingen oder Warnschüsse abzugeben. Abschießen darf die Bundeswehr das Flugzeug nur dann, wenn ausschließlich Terroristen an Bord sind.
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