Es geht um die Frage, wie sich Baden-Württemberg bei der Abstimmung im Bundesrat aufstellen wird
Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich am Donnerstag (31.01.2019) im Stuttgarter Landtag klar für die von der Bundesregierung beschlossene Ausweitung sicherer Herkunftsländer ausgesprochen. Er betont dabei, dass dadurch nicht automatisch alle Schutzsuchenden aus den betroffenen Ländern wieder zurück in ihre Heimat müssen. Jeder Asylantrag werde trotzdem weiterhin Fall für Fall geprüft. Das sieht auch der Gesetzesentwurf der Großen Koalition so vor, sagt Strobl weiter.
Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien auf dem Prüfstand
Im geht es dabei vor allem um eine einheitliche Haltung des Südwestens bei der anstehenden Abstimmung über sichere Herkunftsländer im Bundesrat. Dort haben die Vertreter der Bundesländer über den Vorschlag zu entscheiden, ob Algerien, Tunesien, Marokko und Georgen künftig als solche gelten sollen.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) hatte eine mögliche Zustimmung zuletzt noch an Bedingungen geknüpft: Nur wenn gewährleistet ist, dass Asylanträge von verfolgten Journalisten, Homosexuellen oder religiösen Minderheiten besonders gewissenhaft geprüft werden, will er sich dem Vorschlag anschließen.
Bund erhofft sich schnellere Asylverfahren und leichtere Abschiebungen
Als sicheres Herkunftsland gelten Staaten, bei denen es keine Hinweise für systematische politische Verfolgung oder andere grobe Menschenrechtsverletzungen gibt. Mit einer Änderung des Asylrechts möchte die Bundesregierung erreichen, dass Asylanträge von Menschen aus den betroffenen Herkunftsländern schneller abgearbeitet werden können. Gleichzeitig soll das auch Abschiebungen dorthin erleichtern.
(fw)