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Themenwoche „Alltag und Winter“ – Schilder und Schnee

Wenn der Schnee Schilder verdeckt, sind ein paar Dinge zu beachten!

Man sollte es bei der Fahrt eigentlich nie selbst sehen: Das eigene Kennzeichen. Dennoch lohnt sich vor Fahrtantritt oder beim Tanken ein Blick nach vorne und hinten, ob das eigene Kennzeichen noch zu erkennen ist.

Kein Freibrief

Ein zugeschneites oder mit Schneematsch bedecktes Kennzeichen ist nämlich kein Freifahrtschein für anonymes Fahren ohne Bußgelder! Laut Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr können unleserliche Kennzeichen mit 5 Euro bestraft werden.

Verschneite Verkehrsschilder mit besonderen Regeln

Auch für Verkehrsschilder gelten im Winter besondere Regeln. Vor allem im Schwarzwald sind nach schneereichen Nächten häufig zugeschneite Verkehrsschilder zu sehen. Verkehrsschilder müssen zwar so aufgestellt sein, dass sie schnell und einfach sichtbar sind (="Sichtbarkeitsgrundsatz"), dennoch können Schnee und Schmutz Schilder unleserlich machen.

Das ist aber kein Freibrief für verkehrswidirges Verhalten. Denn wenn anhand der Form die Bedeutung erkennbar ist (z.B. "Vorfahrt gewähren"), bleiben die Schilder immer gültig. Johannes Boos vom ADAC zur Frage, ob Autofahrern keine Buße droht, wenn Verkehrszeichen im Winter verschneit sind:

Johannes Boos vom ADAC zur Frage, ob Autofahrern keine Buße bei eingeschneiten Schildern droht

Strengere Regeln für Ortskundige

Bei runden Schildern gilt: Ist die Bedeutung gar nicht zu erkennen, kann vom Autofahrer nicht erwartet werden, dass er oder sie die Regel befolgt. Die große Ausnahme gilt hier für Ortskundige. Wer auf dem täglichen Weg zur Arbeit geblitzt wird und dann auf das unleserliche Verkehrsschild verweist, wird mit wohl mit dem Einspruch scheitern. Der Grund: Wer sich auskennt, von dem kann erwartet werden, die entsprechenden Regeln zu kennen.

(rw)