Einen geschützten Weißbüschelaffen haben Zollbeamte bei einer Kontrolle an der Schweizer Grenze beschlagnahmt. Das lebende Äffchen befand sich in einem Schuhkarton. Der Zoll entdeckte die ungewöhnliche Fracht bei der Ausreisekontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn. Der Fahrer des Fahrzeugs wurde wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angezeigt.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stießen Zollbeamte hinter dem Beifahrersitz auf einen Schuhkarton, der mit kleinen Löchern versehen war. Aus dem Innern drangen Tiergeräusche nach außen. Auf Nachfragen erklärte der Fahrer, dass sich eine Katze darin befinden würde. Beim Öffnen des Kartons stellte sich jedoch heraus, dass es sich um einen Affen handelte. Das zuständige Bundesamt für Naturschutz konnte für das Äffchen die endgültige Unterbringung organisieren. Weißbüschelaffen stammen ursprünglich aus Südamerika und sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt.