Schwangerschaft, Babybauch, Eltern, © Pixabay (Symbolbild)

Schadenersatz nach ungewollter Schwangerschaft in Offenburg gefordert

Sterilisierter Mann verklagt Arzt nach ungewollter Schwangerschaft

Am Offenburger Landgericht hat am Freitag (12.10.2018) der Prozess um einen Fall begonnen, bei dem ein Mann trotz Sterilisation ungewollt ein Kind gezeugt hat. Da seine Familienplannung vorher eigentlich abgeschlossen war, ließ sich der Mann bei einem Urologen mit einem Eingriff zeugungsunfähig machen. Seine Frau wurde allerdings danach trotzdem schwanger.

Der Prozessauftakt am Freitagvormittag war allerdings nur sehr kurz, da ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt wurde. Das passiert in der Regel dann, wenn eine Art von Misstrauen gegenüber dem Richter vorliegt. Dabei ist nicht klar, ob der Kläger oder der Verteidiger des Arztes den Antrag gestellt hat. Nun ist die Gerichtsverhandlung erst einmal auf einen späteren Termin verschoben worden.

Mann verklagt Arzt und dessen Praxis

Die Risiken des Eingriffs sind ihm damals nicht ausreichend erklärt worden, sagte der Kläger. Der Offenburger will nun Schmerzensgeld von dem Arzt und seiner Praxis fordern. Das Schmerzensgeld beinhaltet 20.000 Euro für seine Frau wegen der entstandenen Belastungen in der Schwangerschaft . Er fordert auch die Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen Sohn bis zu dessen 18. oder 25. Lebensjahr.

Kläger fordert eine Entschädigung von 350.000 Euro

Außerdem verlangt der Kläger auch, dass die Kosten für ein zusätzliches Zimmer und ein größeres Auto gezahlt werden. Insgesamt fordert er eine Summe von rund 350.000 Euro. Die Prozessgegner streiten die Vorwürfe ab. Außerdem ist aus ihrer Sicht noch nicht geklärt, ob der Mann auch wirklich der leibliche Vater des Kindes ist.

(hq)