Ab 1. April ist der Konsum für Erwachsene erlaubt
Wo darf man nach dem Gesetz Cannabis rauchen?
Erst einmal darf ab 1. April im öffentlichen Raum fast überall dort Cannabis geraucht werden, wo bislang auch Zigaretten geraucht werden durften. Es gibt aber einige Ausnahmen, die insbesondere mit dem Jugendschutz zusammenhängen. Es darf grundsätzlich nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen gekifft werden und auch nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Verboten bleibt der Konsum auch in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Wie kommen Konsumenten legal an Cannabis?
Dafür sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Zum einen dürfen pro volljähriger Person im Haushalt drei Pflanzen selbst angebaut werden. Die Menschen können dafür Samen kaufen. Das ist auch im Internet möglich. Die Samen dürfen auch aus dem EU-Ausland kommen und legal eingeführt werden.
Die zweite Möglichkeit besteht in sogenannten Anbauvereinigungen. Die soll es ab dem Sommer geben. Bis zu 500 Mitglieder bauen dann gemeinschaftlich Cannabis an. Die Ernte dürfen sie aber nicht verkaufen. Nur unter den Mitgliedern darf das geerntete Cannabis weitergegeben werden.
Wie ist die Lage im Straßenverkehr?
Wer Cannabis konsumiert und Auto fährt, muss sehr vorsichtig sein. Bislang gilt, dass ab einem Nanogramm des Cannabiswirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum eine Drogenfahrt vorliegt. Das klingt sehr wissenschaftlich. Konkret heißt das aber, dass auch noch viele Stunden oder sogar ein paar Tage nachdem ich einen Joint geraucht habe, eine Überschreitung dieses Grenzwerts möglich ist. Das gilt auch dann, wenn man sich inzwischen wieder völlig nüchtern fühlt. In der Politik gibt es jetzt eine Debatte um den Grenzwert. Verkehrsminister Volker Wissing hat eine Kommission eingerichtet, die sich mit dem Thema befasst und eine Erhöhung vorgeschlagen hat. Eine Anhebung des Grenzwerts ist also wahrscheinlich. Zum 1. April wird es damit aber nichts.
Gibt es sonst besondere Fallstricke?
Es gibt einige Stolperfallen im neuen Cannabisgesetz: Zum Beispiel darf jeder zwar sein eigenes Gras anbauen, es ist aber verboten, es zu verschenken oder gar zu verkaufen. Und noch etwas ist beim Eigenanbau wichtig: Wer seine Pflanzen großzieht, ist verpflichtet den Stoff vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Genauso gibt es strenge Grenzwerte. Wer zuhause mehr als 50 Gramm Cannabis besitzt, kann dafür vor Gericht landen.
Und ganz wichtig für die Menschen in der Grenzregion: Erlaubt ist lediglich die Einfuhr von Samen. Wer mit Cannabis aus Frankreich oder der Schweiz nach Deutschland einreist, der macht sich weiterhin strafbar.
(rüm)