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Freiburger Klimaaktivist in Karlsruhe vor Gericht: Nötigung oder nicht?

Erstmals prüft ein Oberlandesgericht einen solchen Fall - zumindest in Baden-Württemberg

Sind Straßenblockaden durch Klimaaktivisten eine Nötigung? Mit dieser Frage befasst sich am heutigen Dienstag (20.02.2024) das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Konkret geht es um den Fall eines 32-Jährigen, der vor anderthalb Jahren vom Amtsgericht Freiburg von diesem Vorwurf freigesprochen wurde. Die Gruppierung "Letzte Generation", die die Klebeaktionen organisiert hatte, kündigte eine Mahnwache vor dem Gericht und einen Protestmarsch durch Karlsruhe an.

Laut Amtsgericht waren die Aktionen als solche nicht verwerflich und damit nicht rechtswidrig. Dies wäre aus Sicht der Richter erst dann der Fall gewesen, wenn der Mann andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. Gegen diese rechtliche Bewertung hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Mehrere Aktivisten andernorts zu Strafen verurteilt

In Baden-Württemberg beschäftigt sich zum ersten Mal ein Oberlandesgericht mit einem solchen Fall. Bundesweit hatten andere hohe Gerichte einzelner Bundesländer derartige Blockaden bereits als Nötigung gewertet: So hatte das Kammergericht Berlin vor einer Woche eine Verurteilung eines Mannes wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. In einem ähnlichen Fall hatte im vergangenen Jahr auch das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und einen Heranwachsenden nach einer Straßenblockade wegen Nötigung verurteilt.

In Baden-Württemberg sind bisher mehrfach Klimaaktivisten von unteren Instanzen deswegen verurteilt worden. So entschied das Amtsgericht Heilbronn im März und April vergangenen Jahres, dass drei Aktivisten für mehrere Monate ohne Bewährung ins Gefängnis müssen; gegen weitere waren Geldstrafen verhängt worden. Auch das Amtsgericht Stuttgart hatte im Jahr davor Klimaschützer der "Letzten Generation" zu Geldstrafen wegen Nötigung verurteilt.

Die "Letzte Generation" kündigte eine Mahnwache vor dem Gericht und einen Protestmarsch durch Karlsruhe an. Es sei höchste Zeit, dass der Kriminalisierung von Klimaaktivisten Einhalt geboten werde, hieß es von dort.

(br/dpa)