Landgericht, Freiburg, Justiz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Prozess gegen Mutter und Stiefvater im Staufener Missbrauchsfall ab Juni

Beide Angeklagten wurden am 16. September 2017 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft

Nach dem ersten Darknet-"Kunden" soll jetzt die Familie des missbrauchten Jungen vor Gericht landen. Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat mit Beschluss vom 23. April 2018 die Anklage gegen die Hauptverdächtigen Christian L. und Berrin T. zugelassen. Das hat das Gericht am Montag mitgeteilt. Es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs des zur Tatzeit neun Jahre alten Sohnes von Berrin T.

Die Angeklagten sollen die Hauptverantwortlichen des Pädophilennetzwerks gewesen sein

Bei Berrin T. handelt es sich um die Mutter des Jungen, bei Christian L. um den Lebensgefährten der Frau. Beide sitzen seit ihrer Festnahme am 16. September in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihnen vor, die Drahtzieher des Staufener Pädophilennetzwerks zu sein und den Jungen gegen Geld mehreren Männern zum Missbrauch überlassen zu haben.

Dem angeklagten Paar wird besonders schwere Vergewaltigung und besonders schwere Zwangsprostitution zur Last gelegt. Christian L. hat bereits als Zeuge im Prozess gegen einen der Mittäter ausgesagt. Der 41-Jährige ist vom Landgericht Freiburg am 19. April 2018 zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Der Prozess beginnt am 11. Juni, es werden neun weitere Prozesstage folgen. Das Urteil könnte dann am Montag, 16. Juli, verkündet werden. Insgesamt 13 Zeugen sollen angehört werden. Auch ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist vorgesehen. Dieser soll sich auch zur Frage der Sicherungsverwahrung äußern.

Diese könnte die Staatsanwaltschaft sowohl für die Mutter als auch ihren Lebensgefährten fordern, grundsätzlich liegen die Voraussetzungen dafür vor.

(la)