Bisher endet die Bundesstraße seit Jahren an einer nicht angeschlossenen Brücke
Mit dem geplanten Ausbau der B31-West bei Gottenheim geht es ein Stück weit voran. Das Regierungspräsidiums hat jetzt neun Varianten für die Strecke nach Breisach ausgearbeitet und will diese mit Hilfe eines umfassenden Kriterienkataloges prüfen. Dafür hat die Behörde in über 80 Fachsitzungen wichtige Punkte festgelegt, an denen sich die verschiedenen Vorschläge für die Bundesstraße zu messen haben.
Die Abwägung zwischen verschiedenen Belangen kann am Ende nur per Hand passieren
Dabei müssen die Planer verschiedene Themenbereiche wie Verkehr, Umweltschutz, Landwirtschaft, Lärm oder auch Grundwasserschutz möglichst unter einen Hut bringen. Teilweise haben diese auch Auswirkungen aufeinander. Neben der Natur sollen vor allen Dingen auch die Anwohner vor möglichen Negativ-Auswirkungen der neuen Straße geschützt werden.
Spätestens Ende 2019 soll dann feststehen, welche Variante für die B31-West tatsächlich gebaut werden soll. Alle davon binden übrigens auch die freistehende Brücke an, ergänzt Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Das Bauwerk, das aus Sicht einiger Anliegergemeinden inzwischen bundesweit zum Symbol eines „Schildbürgerstreichs“ geworden war, erhält damit in jedem Fall auch eine Nutzung.
Entscheidung soll Ende 2019 fallen
Nach der Fertigstellung des Bundesstraßenausbaus zwischen Umkirch und Gottenheim waren die Planungen über mehrere Jahre auf Eis gelegen und haben erst 2015 wieder Fahrt aufgenommen. Begleitet wird das Projekt seit jeher von massiver Kritik, etwa von Umweltschutz- und Landwirtschaftsgruppen. Gleichzeitig drängen mehrere betroffen Kommunen auf einen baldmöglichsten Weiterbau, um den Durchfahrtsverkehr zu entlasten und bessere Anbindungen für die heimische Wirtschaftsunternehmen zu schaffen.
Noch in diesem Jahr sollen weitere Gutachten und Erhebungen, etwa im Verkehrsbereich eingeholt werden, damit dann Experten die einzelnen Punkte im Laufe des Jahres 2019 bewerten können. Wenn sich die Planer aus Südbaden dann mit den Bundesministerien abgestimmt haben, kann es ab 2020 in Planfeststellungsverfahren gehen.
(fw)