Er hatte während des Einsatzes drei Schüsse abgefeuert und den Mann damit getötet
Der Polizist, der im Frühjahr 2017 den Bewohner einer Betreuungseinrichtung in Emmendingen erschossen haben soll, muss sich dafür nicht vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe am Montag (05.03.2018) entschieden und damit die Klage eines Angehörigen des Toten zurückgewiesen.
Der Bruder des psychisch kranken Mannes war vor Gericht gezogen, weil er nicht hinnehmen wollte, dass im August bereits die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt hatte.
Gericht konnte nicht mehr nachprüfen, was tatsächlich vor Ort geschehen ist
Die Ermittler hatten den Schritt damit begründet, dass der Bewohner plötzlich mit einem Messer auf die alarmierten Beamten losgegangen sein soll. Nach Einschätzung der Juristen konnten sie nur ihre Schusswaffen ziehen, um einen lebensbedrohlichen Angriff abzuwenden.
Weil das Oberlandesgericht den genauen Ablauf vor Ort nicht überprüfen konnte, schließen sich die Richter dieser Einschätzung an. Für eine Prüfung hätte unter anderem eine vollständige Darstellung gefehlt, was genau in der betreuten Wohngruppe vor den Schüssen passiert ist.
(fw)