Heute steht noch einmal die eigentliche Bluttat im Mittelpunkt der Verhandlung
Im Fall der missbrauchten und getöteten Medizinstudentin Maria L. hat am Dienstag (20.02.2018) ein Rechtsmediziner vor dem Freiburger Landgericht ausgesagt. Der Sachverständige sollte darüber berichten, welche Details ihm bei der Obduktion der Leiche der jungen Frau aufgefallen waren.
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen und ihrer Familie sollte die Öffentlichkeit während dieser Befragungen von der Verhandlung eigentlich ausgeschlossen werden. Das hatten Vertreter der Nebenklage beantragt, Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten Hussein K. hatten nichts dagegen. Trotzdem hat sich die Vorsitzende Richterin dagegen entschieden, weil sie das Interesse der Öffentlichkeit höher bewertet hat.
Marias Todeskampf hat über eine Stunde gedauert
Der Rechtsmediziner bescheinigt dem Angeklagten dabei ein besonders brutales Vorgehen. Er widerspricht auch seiner Aussage, dass er geglaubt hatte, dass die 19-Jährige nach der Würge-Attacke bereits tot war und er sie nur deshalb in den Fluss gezogen hatte. Die junge Frau habe demnach weiter geatmet. Selbst für Laien sei es durch die Bewegungen ihres Brustkorbes schnell ersichtlich gewesen, dass sie noch am Leben war. Während der sexuellen Übergriffe hatte sie bereits das Bewusstsein verloren. Ihr Todeskampf in Ohnmacht unter Wasser hat anschließend über eine Stunde angedauert. Eine Handyauswertung hat ergeben, dass Hussein K. diese ganze Zeit über noch am Tatort war.
Dieser muss sich bereits seit dem 05.09.2017 vor Gericht wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Er soll im Oktober 2016 die 19-Jährige an der Freiburger Dreisam nachts vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend soll er ihren leblosen Körper im Fluss abgelegt haben. Dort ist sie nach dem Übergriff im Wasser ertrunken.
Am nächsten Morgen hatten Spaziergänger Marias Leiche entdeckt. Nach akribischer Polizeiarbeit konnten die Ermittler Hussein K. Anfang Dezember in Freiburg festnehmen. Wie später herauskam, saß er bereits in Griechenland wegen eines anderen brutalen Angriffs auf eine Frau im Gefängnis, kam aber über ein Amnestieverfahren vorzeitig wieder auf freien Fuß.
Genaues Alter des Angeklagten entscheidend
Vor allem die Frage zum genauen Alter des Angeklagten hat den Prozess sehr in die Länge gezogen. Er hatte sich bei seiner Einreise nach Deutschland als minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan ausgegeben, später aber zugegeben, gelogen zu haben. Verschiedene Altersgutachten schätzen Hussein K. auf mindestens 21 Jahre.
Das Alter kann unter Umständen Einfluss auf das Strafmaß haben: Verurteilt das Freiburger Landgericht ihn nach Erwachsenenstrafrecht, dann drohen ihm lebenslange Haft und nach 15 Jahren möglicherweise dann auch anschließende Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll frühestens Mitte März fallen, so ein Gerichtssprecher.
(fw)