Das Gericht kann den Vorwurf nicht aufklären, ob der Landwirt den Erntehelfer in der Hitze zur Schwerstarbeit gezwungen hatte oder nicht
Im Fall des Hitzetods eines Erntehelfers aus dem Sommer 2014 hat das Freiburger Amtsgericht sein Verfahren jetzt eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chef des Verstorbenen, einem Landwirt aus dem südlichen Breisgau fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht konnte aber keine Schuld des 48-Jährigen nachweisen. Die Beweisaufnahme hatte einfach kein klares Bild der Ereignisse geliefert, deshalb wird das Verfahren auch nicht weiter fortgesetzt.
Trotzdem muss der Arbeitgeber insgesamt 8000 Euro bezahlen, der Großteil davon geht an die Witwe des verstorbenen Arbeiters. Dieser hatte im Juni 2014 in der prallen Sonne schwere Heuballen auf einen Anhänger gestapelt und dabei einen Hitzschlag erlitten. Er ist ins Koma gefallen und zwei Wochen später an den Folgen gestorben
(fw)