Noch immer gibt es bei der Aufklärung des tödlichen Gewaltverbrechens vom Herbst 2016 viele Fragezeichen
Am Freiburger Landgericht geht am Montagmorgen (08.01.2018) der Prozess um den möglichen Mord an der Studentin Maria L. weiter. Zweieinhalb Wochen lang war die Verhandlung über den Jahreswechsel unterbrochen.
Nun will das Gericht vor allem weitere Detailfragen über den genauen Ablauf der Bluttat und die Vorgeschichte weiter aufklären. Dafür hat im Laufe des Vormittags unter anderem ein Polizist ausgesagt, der die Handyverbindungsdaten des Angeklagten ausgewertet hat.
Angeklagter hat fast zwei Stunden am Tatort verbracht
Dabei kam heraus, dass Hussein K. wohl deutlich länger am Tatort war, als bisher angenommen. Über seine Standortdaten lässt sich nachweisen, dass er nach dem Tod von Maria rund eindreiviertel Stunden am Dreisamufer verbracht hat und erst in den frühen Morgenstunden nach Hause gefahren ist. Um an die Daten seines Smartphones zu kommen, mussten Technikexperten im Auftrag der Ermittler zuerst aufwändig die Tastensperre umgehen.
Auch nach dem frühen Geständnis bleiben wichtige Fragen offen
Hussein K. hatte bereits gestanden, dass er die Freiburger Medizinstudentin Maria im Oktober 2016 nachts auf dem Nachhauseweg am Dreisamufer angegriffen, sich an ihr vergangen und sie anschließend in den Fluss gelegt hatte.
Dort ist sie - wahrscheinlich schwer verletzt und bewusstlos - am Ende ertrunken, so das Ergebnis der Rechtsmedizin zur genauen Todesursache. Der Angeklagte hatte sich im Laufe der Verhandlung dabei immer wieder in Widersprüche verstrickt, vor allem was sein genaues Alter und das mögliche Motiv der Tat angeht.
Urteil erst im Laufe des Frühjahrs zu erwarten
Bei seiner Einreise nach Deutschland hatte er sich bei den Behörden als minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan ausgegeben. Später nannte er ein anderes Alter und gab zu, gelogen zu haben. Doch auch an dieser Variante gibt es Zweifel. Tatsächlich könnte er sogar noch älter sein, als bisher gedacht.
Nach mehreren Altersgutachten wäre er bereits mindestens 21 oder älter und damit klar volljährig - und so wohl auch in vollem Umfang nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Dann würde ihm für den vorgeworfenen Mord und die schwere Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. Die Staatsanwaltschaft setzt sich außerdem für eine anschließende Sicherungsverwahrung ein. Mit einem Urteil rechnen Beobachter frühestens im März.
(fw)