Mord, Endingen, Urteil, Prozess, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Lebenslange Haft für Angeklagten im Endinger Mordprozess

Das Urteil entspricht der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern

Am Freitagvormittag (22.12.17) hat das Freiburger Landgericht den Angeklagen Catalin C. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 40-jährige Fernfahrer die 27-jährige Carolin G. im November 2016 in einem Waldstück zwischen Bahlingen und Endingen vergewaltigt und getötet haben soll. Und das nach Ansicht der Richterin wohl gezielt, vorsätzlich und höchstwahrscheinlich auch nicht im Alkoholrausch, wie er selbst es in seinen Vernehmungen angegeben hatte.

Das Gericht hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet. Damit wurde das höchstmögliche Urteil verhängt, das das deutsche Rechtssystem für so einen Fall vorsieht. Die Anklage lautete auf Mord und besonders schwere Vergewaltigung. Auch die weitere Gewalttat an einer französischen Austauschstudentin im österreichischen Kufstein ist in die Bewertung der Bluttat aus Endingen mit eingeflossen.

Sofortige Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich

Eine uneingeschränkte Anordnung der Sicherungsverwahrung ist wegen rechtlicher Hürden nicht möglich gewesen, führte die Vorsitzende Richterin am Freitag bei der Urteilsbegründung aus. Und das, obwohl nach ihrer Auffassung von dem Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

Problem ist bei dieser Argumentation aber, dass sich das genaue Motiv des Mannes durch seine Erinnerungslücken und spärlichen Äußerungen vor Gericht nicht nachweisen lässt. Er selbst hatte von einem Gewaltausbruch unter Alkohol gesprochen, die Beweislage geht aber davon aus, dass er von Vorneherein sexuelle Absichten gehabt haben könnte. Eine Wiederholungsgefahr bleibt daher nur "wahrscheinlich" - das reicht dann allerdings nicht für die sofortige Sicherungsverwahrung aus. Da bei Catalin C. allerdings ein "Hang zur Verübung" schwerer Straftaten nachweisbar sei, kam es zur Entscheidung, die Sicherungsverwahrung auf Vorbehalt anzuordnen.

Freiburger Landgericht verurteilt den mutmaßlichen Mörder der Joggerin Carolin G. aus Endingen zu Höchststrafe

 

Allerdings ist diese nicht die einzige Möglichkeit, um die Bevölkerung vor dem mutmaßlichen Täter zu schützen, betont die Richterin. Grundsätzlich gibt es wegen der besonderen Schwere der Schuld für Catalin C. wohl keine Option vor dem Ablauf der 15 Jahre bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe wieder auf freien Fuß zu kommen. Und auch danach wäre das grundsätzlich bei einem Mörder nur dann möglich, wenn Spezialisten zur Einschätzung kommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

"Hochgradig gefährlich - aber kein Monster, sondern ein Straftäter"

Der Angeklagte hatte zum Prozessbeginn zugegeben, die junge Frau getötet zu haben. An eine Vergewaltigung kann er sich angeblich nicht erinnern. Die Anwälte der Nebenkläger, Ehemann und Eltern der getöteten Carolin G., haben die höchstmögliche Haftstrafe gefordert.

Auch ein psychiatrischer Gutachter hat sich für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Seiner Einschätzung nach ist Catalin C. hochgradig gefährlich und könnte jederzeit wieder zuschlagen.

Der Verteidiger des Angeklagten war von Totschlag ausgegangen

Die Verteidigung hingegen hat sowohl die Mordmerkmale als auch die besondere Schwere der Schuld bestritten. Es habe sich hier nicht um Mord, sondern um Totschlag gehandelt. Außerdem habe Catalin C. bei seiner Tat keine sexuellen Absichten gehabt.

Nach der heutigen Urteilsverkündung soll Catalin C. auch in Österreich der Prozess gemacht werden. Im österreichischen Kufstein soll der 40-jährige Fernfahrer im Januar 2014 eine französische Austauschstudentin ebenfalls vergewaltigt und getötet haben. Das Oberlandesgerichtin Karlsruhe muss dafür über eine mögliche Auslieferung nach Österreich entscheiden. Danach soll der Angeklagte für seine drohende Haftstrafe wieder zurück nach Deutschland kommen.

Das Urteil des Freiburger Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann gegen dagegen innerhalb einer zehntätigen Frist Revision einlegen.

(la)