Die Staatsanwaltschaft hat sich nach umfassenden Prüfungen dazu entschieden, das Ermittlungsverfahren einzustellen:
Ein schweres Badeunglück vom Juli 2016 im Biberacher Freibad wird wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben. Den Bademeistern ist nach Ansicht der Ermittler kein Vorwurf zu machen. Und auch gegen einen Angehörigen der beiden verunglückten Kinder wird es keine Anklage geben.
Beide Kinder lagen im Koma - eine 13-Jährige auch weiterhin
Der Mann war mit insgesamt drei Kindern damals Schwimmen gewesen und hatte dem damals 11- und 13-jährigen Geschwisterpaar erlaubt, auch noch ohne ihn etwas länger im Nichtschwimmerbereich zu bleiben. Er hatte sich währenddessen um das andere Kind gekümmert. Die beiden Schüler waren kurze Zeit später allerdings leblos im 3,80 Meter tiefen Schwimmerbecken getrieben und wurden erst nach drei bis fünf Minuten gerettet. Der Junge lag mehrere Tage lang im Koma, seine ältere Schwester ist bis heute nicht daraus aufgewacht.
Justiz: Bademeister konnten Notsituation nicht erkennen
Weil der Erwachsene mit seinem Verhalten eigentlich seine Aufsichtspflicht verletzt hatte, könnten die Behörden den Mann theoretisch wegen fahrlässiger Körperverletzung belangen. Da ihn die Folgen der Tat aber extrem belasten, scheint dem zuständigen Gericht eine Strafe nicht mehr sinnvoll.
Auch die Bademeister haben nach Ansicht der Juristen keinen Fehler gemacht. Sie waren zum Zeitpunkt des Unfalls am Beckenrand, hatten die Kinder aber nicht als Nichtschwimmer erkennen können. Hilferufe oder ähnliche Signale hatte es keine gegeben, auch andere Badegäste waren zunächst davon ausgegangen, dass die beiden Geschwister nur durchs Becken tauchen.