Auch in Zukunft dürfen Ermittler nach schweren Straftaten nicht auf alle Informationen zurückgreifen, die sie grundsätzlich über DNA-Spuren gewinnen könnten:
Das Land Baden-Württemberg ist im Bundesrat mit seiner geforderten Ausweitung von DNA-Analysen nach schweren Verbrechen gescheitert. Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) hatte sich nach den beiden tödlichen Sexualverbrechen in Freiburg und Endingen für eine Gesetzesreform eingesetzt.
Persönliche Merkmale für Ermittler nicht nutzbar
Mit ihr sollen Kriminalbeamte in bestimmten Fällen auch Merkmale wie Augenfarbe oder Haarfarbe aus dem gesicherten Genmaterial herauslesen dürfen. Bisher dürfen sie nach deutschem Recht über die DNA nur die Identität eines Verdächtigen abgleichen und sein Geschlecht bestimmen.
Nach dem Rückschlag hat Wolf angekündigt, die Rechtslage noch einmal genauer prüfen zu wollen, berichtet die ARD.