Das Land Baden-Württemberg verlängert die Stallpflicht für Geflügel
Nachdem im November 2016 bei den ersten toten Wildvögeln der Grippevirus H5N8 festgestellt wurde, griff das Land Baden-Württemberg die ersten Sicherheitsmaßnahmen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Aufstallung zwar gelockert, aber noch keine Entwarnung gegeben.
Demnach soll das bisher bestehende Schutzgebiet um 500 Meter in der Breite erweitert und bis einschließlich 20. April verlängert werden. Es ist laut Ministerium keine vollständige Aufhebung der Stallpflicht vorgesehen, solange der Vogelzug anhält.
Kantone in der Schweiz geben Entwarnung
Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt hatten ebenfalls im November des vergangenen Jahres die ersten Fälle gemeldet und sofort gehandelt. Die von ihnen begrenzten Kontroll- und Beobachtungsgebiete wurden zwischenzeitlich auf die gesamte Schweiz erweitert und verlängert.
Mittlerweile haben Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihre jeweiligen Maßnahmen inzwischen aufgehoben, mahnen dennoch weiterhin zur Vorsicht.
Vogelgrippe weiterhin ein Thema in der Region
Besonders für kleinere Betriebe gelten die vom Ministerium vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen nach der Bundesverordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen. Diese sollen bis zum 20. Mai eingehalten werden.