Stallpflicht wegen Vogelgrippe nur noch regional
Die wegen der Vogelgrippe für Geflügel verhängte Stallpflicht im Südwesten soll künftig nur noch in bestimmten Gebieten gelten. Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag mitteilte, wird ab dem 2. Februar in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko die Stallpflicht bis zum 15. März regional angeordnet. Wegen der Vogelgrippe war vom 17. November 2016 bis Ende Januar eine landesweite Stallpflicht für Geflügel verhängt worden. Bei rund 300 Tieren wurde der Virustyp H5N8 bisher nachgewiesen.
Weiter drinnen bleiben müssen Vögel der Behörde zufolge in Gebieten in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern und Seen, in Kreisen mit hoher Geflügeldichte und in anderen Regionen, in denen es bereits Fälle der Vogelgrippe gab.
Durch die neue Regelung können Eier von Hühnern, bei denen Stallhaltung angeordnet wurde, dem Ministerium zufolge weiter als Freilandeier vermarktet werden. Auch Geflügel darf noch als Freilandgeflügel verkauft werden - trotz Stallpflicht in den jeweiligen Regionen.