Reiherente, Vogel, © Pixabay

Toter Wildvogel in Weisweil war mit Vogelgrippe infiziert

Bereits vor einigen Tagen waren kranke Tiere im Großraum Basel aufgetaucht, jetzt hat die Vogelgrippe offenbar auch Südbaden erreicht:

Bei Weisweil im Landkreis Emmendingen haben die Behörden eine tote Reiherente gefunden. Laboruntersuchungen haben den Verdacht bestätigt, dass das Wildtier am grassierenden H5N8-Erreger gestorben ist. Das hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag bestätigt. Agrarminister Peter Hauk (CDU) hält die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft gleichzeitig für ausreichend.

Ministerium hat bereits Schutzmaßnahmen ergriffen

Schon im November hatte seine Behörde eine landesweite Stallpflicht für Geflügel und Sicherheitsvorkehrungen in Ställen und der freien Natur angeordnet. So muss vor allem gewährleistet sein, dass Hühner, Enten oder Gänse nicht mit möglicherweise infizierten Wildvögeln in Kontakt kommen. Das gilt unter anderem auch für ein Schutzgebiet von 500 Metern Breite entlang des gesamten Rheinufers in Baden-Württemberg. So soll möglichst verhindert werden, dass sich der Erreger von erkrankten Wildvögeln in großer Zahl auf Nutztiere ausbreiten kann. In den Landkreisen, in denen das Virus bereits nachgewiesen wurde, gelten noch einmal schärfere Vorsichtsmaßnahmen. Dort dürfen keine fremden Personen in die Ställe, die Landwirte selbst nur in Schutzkleidung. Das Futter muss speziell gesichert werden und auch Mäuse bekämpft werden, die die Keime sonst indirekt über das Futter einschleppen könnten. Die komplette Übersicht aller Regeln gibt es auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Schutz vor Vogelgrippe: Die Schattenseite der landesweiten Stallpflicht

Bisher haben die Vorsichtsmaßnahmen nach Angaben des Landes auch funktioniert. Gleichzeitig sorgen sich aber gerade Bio-Landwirte um ihre Tiere, die nun auf den Auslauf auf Freiflächen verzichten müssen und darunter offenbar auch bereits erste körperliche Leiden entwickeln. Berichte über entsprechende Fälle aus Südbaden liegen der baden.fm-Redaktion vor.

Tiere müssen wohl bis Ende Januar eingesperrt bleiben

Weil die Einschränkungen auch für Geflügel von Tierschützern, Zoos oder kleineren Höfen gelten, klagen die ersten über damit verbundene Probleme. Gerade Wasservögel, aber auch Hühner, die sonst Auslauf im Freien gewohnt sind, leiden demnach unter den beengten Bedingungen. Nach Auskunft des zuständigen Regierungspräsidiums in Freiburg soll die Stallpflicht in der Region voraussichtlich noch mindestens bis zum 31. Januar 2017 bestehen bleiben - falls bis dahin nicht massive weitere Fälle auftreten, die eine Verlängerung notwendig machen.

Bei der Vogelgrippe oder auch Geflügelpest handelt es sich um eine tödliche und hoch ansteckende Krankheit, die besonders Hühner und Puten befällt. Enten und Gänse waren bisher nur vereinzelt erkrankt. Bei anderen Vogelarten hängt es teilweise vom Einzelfall ab. Beim Erreger handelt es sich um eine spezielle Art von Grippevirus, die bisher allerdings für den Menschen ungefährlich scheinen. Bisher sind keine Übertragungen des H5N8-Virus von Vögeln auf den Menschen bekannt. Trotzdem sollten tote Vögel vorsorglich besser nicht berührt werden. Wer so eine Entdeckung macht, sollte sich sofort an das zuständige Bürgermeisteramt seiner Stadt oder an den Landkreis wenden.

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