Sommerferien, Urlaub, Reise, Swimmingpool, Sommerhut, Cocktail, Sommer, © Pixabay (Symbolbild)

Verhaltensregeln in Urlaubsländern

Sommerzeit ist Reisezeit! Doch damit ihr in eurem Urlaub nicht ungewollt Ärger erlebt, solltet ihr euch über die unterschiedlichen Sitten und Verhaltenskodex eures jeweiligen Urlaubslandes informieren!

Kleidung, Alkohol und Zärtlichkeiten

Im Bikini im Strandcafé sitzen, abends im Park ein kühls Bier genießen oder die Sommerliebe im Pool küssen – alles, was bei uns in Deutschland als normal gilt, wird in anderen Ländern nicht gerne gesehen und kann sogar zu Strafen führen. Haltet euch also besser zurück, im Zweifelsfall lasst es lieber sein.

In vielen Ländern wie die Türkei oder Portugal solltest du dich eher konservativ und formell kleiden. Achte darauf, dass Schulter und Knie bedeckt sind. Und auch wenn die sommerlichen Temperaturen dazu verlocken, solltest du dich nicht in Bikini und Badeshorts in Restaurants und Cafés setzen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn du religiöse Stätte besuchst. Dass du dort nicht zu viel Haut zeigen sollst, sollte klar sein. Aber auch Kopfbedeckung wie Cappis gelten dort als respektlos und sollten abgenommen werden.

Weitere Besonderheiten beliebter Urlaubsorte:

Griechenland:
Die Geste „Daumen-hoch“ gilt als anstößig und unhöflich. Vermeide ebenso zu winken oder allgemein mit der flachen Hand zu gestikulieren, da dies als verpönt gilt.

Dubai:
Müll oder Zigarettenstummel achtlos auf die Straße zu werfen ist verboten. Dafür gibt es sogar Strafen. Das Gleiche gilt für das Alkoholtrinken und das Küssen und Austauschen von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit. Händchenhalten ist erlaubt.

Türkei:
Kultur- und Naturgüter gelten hier als staatliches Eigentum und werden streng geschützt. Darunter können sogar Steine, alte Münzen oder eine Tonscherbe fallen. Wenn man diese als Souvenir mitnimmt, können also Strafen drohen. Da man als normaler Tourist nicht abschätzen kann, ob ein Stein oder eine Fossilie als Naturgut gilt oder nicht, sollte man die Sachen am besten liegen lassen.

Paris:
Es ist verboten, nachts vom beleuchteten Eiffelturm Fotos zu machen. Der Grund dafür: die Beleuchtungen, geschaffen von Pierre Bideau, sind urheberrechtlich geschützt. Frankreich zählt außerdem zu den Ländern, in der die sogenannte Panoramafreiheit nicht gilt. Das bedeutet, dass Aufnahmen von Gebäuden und Gegenständen im öffentlichen Raum nicht veröffentlicht werden dürfen. Solange du die Fotos nur für dich privat machst, ist es aber kein Problem. Das Posten auf privaten Social Media Accounts ist da schon wieder komplizierter. Laut der Betreibergesellschaft SETE darfst du private Bilder vom Eiffelturm (auch nachts) in sozialen Netzwerken zu nicht-kommerziellen Zwecken teilen.

(lp)