Die Stadt Mahlberg ist vor Gericht erneut gescheitert
Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die Deutsche Bahn abgewiesen. Die Stadt wollte erreichen, dass die Bahn den Lärm ihrer Züge innerhalb von Mahlberg reduziert. Und zwar, in dem die Gleise regelmäßig kontrolliert und abgeschliffen werden. Dadurch hatten sich die Anlieger vor allem weniger Lärm durch vorbeifahrende und quietschende Güterzüge erhofft. Gegen diese bereits beschlossene Auflage hatte die Bahn geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Bahnkonzern nicht der richtige Ansprechpartner?
Mit dem neuen Urteil aus Mannheim bleibt es nun dabei. Solche rechtlichen Einwände der Stadt sind nämlich nur gegen öffentliche Unternehmen zulässig, so das Urteil der Mannheimer Richter. Die Deutsche Bahn tritt hingegen als ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen auf. Für den Lärmschutz sieht das Gericht außerdem eine Bundesbehörde zuständig und nicht den Bahnkonzern. Jetzt können die Mahlberger noch Revision gegen das Urteil einlegen.