Am Tod des Mannes soll der Beklagte wohl keine unmittelbare Schuld haben
Anklage wegen Mordes und versuchten Raubes mit Todesfolge gegen einen 25-Jährigen Mann aus Herbolzheim hat nun die Staatsanwaltschaft erhoben. Der Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt bei einer Pflegeagentur tätig war, soll versucht haben, einem betagten Ehepaar, bei dem er auch wohnte, Wertgegenstände und Schmuck zu stehlen. Als er dabei von der 89-jährigen Frau gestört wurde, habe er diese so schwer verletzt und in einen Heizungskeller gesperrt, dass die Geschädigte wenige Tage später im Krankenhaus starb. Der 91-jährige bettlägerige Ehemann kam ebenfalls ums Leben, allerdings ohne direktes Einwirken des Angeklagten.
Seither sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Ende Oktober vergangenen Jahres soll es, laut Anklage, zu dem Vorfall gekommen sein, als die Geschädigte den Diebstahl des Mannes bemerkt und die Polizei angerufen habe. Daraufhin habe der Tatverdächtige auf sie eingeschlagen und ihr Stichverletzungen zugefügt. Als die Polizeibeamten eintrafen und die Frau im Heizungskeller fanden, war sie bereits nicht mehr ansprechbar gewesen. Verhandelt wird vor dem Freiburger Landgericht.
(br)