Die Bundesregierung will Opfer von Stalking besser schützen!
Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem Täter wegen Nachstellungen leichter verurteilt werden sollen. "Stalking kann Leben zerstören", erklärte Justizminister Heiko Maas (SPD). "Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung."
Das beharrliche Nachstellen etwa durch Telefonterror oder persönliches Auflauern ist in Deutschland seit 2007 strafbar. Bislang musste allerdings nachgewiesen werden, dass das Leben von Opfern durch Stalking schwerwiegend beeinträchtigt ist – etwa, wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Das ändert sich jetzt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Taten in Zukunft lediglich «objektiv geeignet» sein müssen, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen. Der Strafrahmen ändert sich nicht: Stalking soll auch künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Meist sind Frauen die Opfer.