Wer bei einer Fasnachtsveranstaltung etwas verloren hat kann sein Glück bei der Polizei versuchen
Die Polizeireviere in der Region melden stapelweise Fundsachen, die ehrliche Finderinnen und Finder abgegeben haben. Ganz wichtig: Wer etwas abholen möchte muss auch nachweisen können, dass es ihm gehört. Das bedeutet, der verlorene Gegenstand ist im besten Fall personalisiert und die Besitzerin oder der Besitzer kann den Personalausweis vorzeigen. Wenn nicht ist es wichtig den verlorenen Gegenstand möglichst genau beschreiben zu können.
(POL/mt)