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Retoure für mangelhaften Gefahrguttransport auf der BAB 5 zwischen Riegel und Herbolzheim

Freiburger Verkehrspolizei entdeckt Gefahrguttransporter mit fehlenden Sicherheitsmaßnahmen.

Am vergangenen Mittwoch hat die Verkehrspolizei Freiburg auf der BAB 5 zwischen Riegel und Herbolzheim gegen 10.40 Uhr Mangel an einem Gefahrguttransporter entdeckt. Der LKW fuhr nach Norden, beladen mit 80 Stahlfässern die jeweils 200-Liter halten konnten. Bei dem Fassinhalt handelete es sich um gefährlichen Sonderabfall die der Gefahrgutverordnung unterliegen. Die Fässer wurden nicht an den Paletten befestigt. Die Hälfte der 10 verwendeten Gurte befanden sich unterhalb der Bänder, die zur Bündelung der Fässer an die Palette verwendet wurden.

Fässer wiesen von Außen sichtliche Mängel auf

Einige der Gefahrenmarkierungen hatten sich von den Fässern gelöst, vermutlich aufgrund verschiedener Substanzen, die sich auf der Außenseite einiger Fässer abgelagert hatten. An einigen Fässern wiesen sich auf den Außenanhaftungen verschiedenste Stoffe auf. Dabei kann es sich teilweise um den Inhalt der Fässer als auch um Altmaterial gehandelt haben. Vereinzelte Fässer zeigten zudem großflächigen Außenrost auf. Vorgeschriebene Feuerlöscher waren unter einem Haufen Spanngurte vergraben, sodass sie von außen nicht zugänglich waren. Außerdem hatte der Fahrer nicht die notwendigen Dokumente für den Transport gefährlicher Güter bei sich. Die Weiterfahrt wurde nach Rücksprache mit dem Sonderabfallamt Baden-Württemberg und dem Bundesamt für Umwelt verboten. Dem Fahrer wurde die Möglichkeit geboten, zum Absender in der Schweiz zurückzufahren, um das Gefahrgut in geeignete Fässer umzupacken und die Ladung wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Der Absender kam dem nach und meldete der Polizei, dass die Mängel behoben wurden.

Konsequenzen für die Verantwortlichen

Fahrer, Halter und Verlader müssen sich nun gegen eine Vielzahl von Verstößen rechtfertigen. Der Fahrer mit polnischer Staatsangehörigkeit musste direkt eine Sicherheitsleistung in Höhe von 320 € bezahlen. Halter und Absender des Fahrzeugs werden mit Ordnungswidrigkeiten im vierstelligen Bereich zu rechnen haben. Hinzu kommen doppelte Verzollungskosten und aktualisierte Arbeitskosten. Außerdem wird geprüft, inwieweit die Fassfüller und Verpacker belangt werden können.

(mm)