Frauen, die ihr Kind im Gefängnis aufziehen, bekommen kein Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel heute entschieden. Konkret hatte eine Mutter geklagt, die 2007 im Gefängnis war, als ihr Sohn geboren wurde. Bis zu ihrer Entlassung 2009 hatte sie das Kind dort aufgezogen und gleichzeitig im Gefängnis gearbeitet. Die Begründung des Gerichts: Die Frau hatte dort nicht in einem Haushalt gelebt, der dem Elterngeldgesetz entspricht: Außerdem wurde die Versorgung des Kindes vom Jugendamt bezahlt, so der Vorsitzende Richter.
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