Gas-Kunden profitieren im Dezember 2022 von der Soforthilfe
Die Bundesregierung will die Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Gaskosten entlasten. Dazu hat sie für Dezember 2022 eine Einmalzahlung für Erdgaskunden vorgesehen. Die Entlastung erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag gestellt werden, um von der Dezember-Soforthilfe zu profitieren. Der südbadische Energie- und Umweltdienstleister badenova wird die Soforthilfe nach den gesetzlichen Vorgaben errechnen und an seine Kunden weitergegeben.
badenova ruft Kunden zum Gassparen auf
Ziel der Bundesregierung ist, dass Gaskunden angesichts der in diesem Jahr rasant gestiegenen Ausgaben für Erdgas im Dezember 2022 mehr Geld zur Verfügung steht. badenova unterstützt dieses Vorgehen, auch wenn die Entlastung unternehmensintern einen erheblichen Aufwand bedeutet, da die Zahlungsläufe aller betroffenen Kunden angepasst werden müssen. Außerdem ruft badenova Kunden weiterhin dazu auf, auch im eigenen finanziellen Interesse den jeweiligen Gasverbrauch möglichst weit zu reduzieren.
Entlastung abhängig von der Zahlungsvariante
Die Entlastung durch Wegfall des Dezember-Abschlags ist für Gaskunden abhängig von der gewählten Zahlungsvariante. Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts unternehmen. Der Dezember-Abschlag wird nicht eingezogen. Kunden, die den Abschlag überweisen oder per Dauerauftrag leisten, müssen die Zahlung für Dezember selbst aussetzen. Der Dezember-Abschlag hat die Fälligkeit 15. Dezember 2022 oder 30. Dezember 2022. Dieser Abschlag ist nicht zu zahlen. Aber auch wenn Kunden nichts unternehmen oder die Aussetzung vergessen, erhalten sie die ihnen zustehende Soforthilfe, allerdings erst im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung, die den Dezember 2022 beinhaltet.
badenova hat eine Service-Seite eingerichtet
Weitere Antworten auf eventuelle Fragen, zum Beispiel welcher Verbrauch herangezogen wird, finden Kunden im Internet auf der eigens eingerichteten badenova Service-Seite.
(rg)