Das Oberlandesgericht in München beschäftigt sich heute mit der Frage, ob Eltern dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kinder illegal Musik aus dem Internet herunterladen. Universal Music fordert von einem Ehepaar einen "angemessenen Wertersatz" von mindestens 2500 Euro sowie circa 1400 Euro Kostenersatz, weil von deren Internetanschluss illegal ein Album von R6B Star Rihanna heruntergeladen worden war. Das Münchner Landgericht hatte der Klage in erster Instanz weitgehend stattgegeben: Die Eltern seien Inhaber des Anschlusses und deshalb als Verantwortliche anzusehen.
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