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Urteil wegen Beihilfe zum Offenburger „Kreiselmord“ ist rechtskräftig

Die Angeklagte hatte ihren Internet-Lover zu einem Treffen überredet, bei dem der bewaffnete Ehemann auf ihn gewartet hat

Weil sie ihren Liebhaber zusammen mit ihrem Ehemann in eine tödliche Falle gelockt hat, muss eine Frau aus der Ortenau für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Tagen noch einmal mit dem so genannten "Kreiselmord" aus Offenburg beschäftigt und das vorangegangene Urteil des Landgerichts vom letzten Dezember abschließend bestätigt.

Die Angeklagte wollte sich gegen die Haftstrafe wehren und hatte Revision gegen die Entscheidung der Richter eingelegt. Diese hat der BGH jetzt als unbegründet verworfen. Genau so war das schon bei der Revision gegen das Urteil ihres Mannes im Juni 2020 gelaufen, der danach wegen Mordes lebenslang im Gefängnis gelandet ist. Damit sind nun beide Urteile in dem Fall endgültig rechtskräftig.

Mit mehreren Schüssen auf offener Straße niedergestreckt

Das Landgericht kam während des Prozess zu der Überzeugung, dass die Frau zunächst eine erotische Beziehung mit ihrem späteren Opfer gepflegt haben soll. Als der Ehemann davon Wind bekommen hatte, soll ihn das so sehr in seiner Ehre verletzt haben, dass er gemeinsam mit seiner Gattin einen Plan schmiedete, um den Nebenbuhler zu identifizieren und im Mai 2018 zu einem abendlichen Treffen an den Kreisverkehr zwischen Offenburg und Ortenberg zu locken.

Als der ahnungslose Liebhaber dort eintraf, hielt sich der Ehemann zunächst im Auto versteckt und hat seine Frau vorgeschickt. Im Anschluss hat der Mann dann mehrfach auf den Wartenden geschossen. Bei der anschließenden Flucht ist er leblos auf der angrenzenden Straßenkreuzung zusammengebrochen und noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen gestorben.

(fw)