Neun Monate Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs
Wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin im Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen ist ein Pfleger zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Emmendingen sah es am Mittwoch (31.08.2022) als erwiesen an, dass der 50-Jährige ein sexuelles Verhältnis mit der Frau hatte, die stationär behandelt wurde. «Es ist sicher eine Ausnahmesituation gewesen», sagte der Vorsitzende Richter Stefan Lennig. Dem ausgebildeten Altenpfleger wurde sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen verbunden mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses vorgeworfen.
Gericht bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung plädiert. Das Gericht verzichtete darauf, ein Berufsverbot für den Bereich der Psychiatrie auszusprechen, für das sich die Staatsanwaltschaft stark gemacht hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Der nicht vorbestrafte Angeklagte gab vor Gericht zu, mit der Frau mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, auch innerhalb der psychiatrischen Einrichtung. «Ich war verliebt. Sie war verliebt», sagte er vor Gericht aus. Über ihre medizinische Diagnose sei er nicht informiert gewesen.
Keine Beziehung "auf Augenhöhe"
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, es komme nicht auf den Aspekt der Einvernehmlichkeit an, denn es sei keine Beziehung «auf Augenhöhe» gewesen. Außerdem sei der Angeklagte 27 Jahre älter als die Frau und die Initiative sei von ihm ausgegangen. Der Mann habe eine Grenze überschritten, die nicht hätte überschritten werden dürfen. Verteidiger Jens Janssen sagte, das Gesetz sei nicht auf Pfleger, sondern auf Psychotherapeuten zugeschnitten, die gezielt eine Therapie ausnutzten, um Sex mit Patientinnen zu haben. Auch zu einer weiteren Patientin soll der Mann eine Beziehung aufgebaut haben. Ob es in diesem Fall auch zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist, konnte vor Gericht aber nicht abschließend geklärt werden.
(dpa/rg)