Im Auschwitz-Prozess ist der frühere SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 94-Jährige habe sich der Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Lüneburg. Ganz zum Schluss hatte der Angeklagte noch einmal das Wort ergriffen. Er nannte Auschwitz vor dem Gericht einen Ort, an dem man nicht mitmachen durfte. Gröning bereue aufrichtig, dass er diese Erkenntnis damals nicht schon früher hatte. Sein Verteidiger hatte Freispruch für ihn gefordert, weil seine Tätigkeit im Konzentrationslager nicht als Beihilfe zum Massenmord gewertet werden könnte. Ob der gesundheitlich angeschlagene 94-Jährige haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Axel Heimken - dpa
Früherer Auschwitz-SS-Helfer zu Haftstrafe verurteilt
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