Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt, © baden.fm (Symbolbild)

Zwei Jahre und zehn Monate Haft für Bettel-Betrüger

Vier von über 30 Anklagepunkten konnten nachgewiesen werden - keine Bewährungsstrafe mehr möglich

Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ist ein 52-jähriger Bettler aus der Slowakei am Montag von einem Schöffengericht des Freiburger Amtsgerichts verurteil worden. Ihm wurde gewerbsmäßiger Betrug in vier Fällen nachgewiesen. Über Jahre hinweg soll er eine hilfsbereite Seniorin in Freiburg dazu gebracht haben, ihm immense Geldsummen zu überweisen. Fast 100.000 Euro kamen über die Jahre zusammen. Von über 30 Anklagepunkten konnten schlussendlich nur wenige nachgewiesen werden.

Zwischen 2014 und 2017 hatte der Mann die Freiburger Seniorin mit mitleiderregenden Geschichten dazu bewegt, ihm immer wieder Geld zu überweisen - allerdings war das, was er der seinem Opfer erzählte, frei erfunden, um dessen Hilfsbereitschaft auszunutzen. In der Anklage war die Rede von über 236.000 Euro, die die Rentnerin dem 52-Jährigen in diesem Zeitraum überwiesen haben soll.

Geschichten von Inhaftierungen, Operationen und dem Tod der Frau

Kennengelernt hatten sich beide auf dem Münsterplatz. Die wohlhabende und noch viel hilfsbereitere Frau wollte dem Bettler und dessen Familie in der Slowakei helfen. Ihren Wohlstand empfinde sie als moralische Verpflichtung, zu helfen, gab sie vor Gericht an. Dass der Angeklagte sie regelrecht schröpfte, machte sie im Laufe der Zeit misstrauisch. Immer wieder habe er Geld gefordert, habe vor ihrer Tür gestanden. Im August 2016 ließ sie ihn dann nicht mehr ins Haus, weigerte sich, weiterhin Geld zu bezahlen. Es kam zum Streit, im Zuge dessen die Polizei auftauchte und den Bettler festnahm. Er kehrte in die Slowakei zurück, kam aber 2019 zurück nach Freiburg und landete schließlich wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug in Untersuchungshaft.

Die Geschichten, die der Angeklagte der Frau unterbreitete, waren so mitleidserweckend, wie sie gelogen waren. Unter anderem erzählte er, dass er in der Slowakei wegen eines Verkehrsunfalls inhaftiert sei, bis er 100.000 Euro überweise. Er erzählte von einer Räumung seines Hauses in der Slowakei wegen Mietrückständen, von einer notwendigen Operation seiner Frau und alsbald von deren Tod und anfallenden Beerdigungskosten.

In diesen Fällen konnte das Gericht dem Angeklagten einen Betrug nachweisen. In den übrigen Fällen war das nicht möglich. Denn wenn jemand freiwillig Geld verschenkt, liegt rechtlich kein Betrug vor. Dennoch entschied das Gericht unter dem vorsitzenden Richter Andreas Leipold, eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Er habe das Vertrauen der Frau in beschämender Weise missbraucht, so die Begründung.

(br)