Auch höhere Entlastungszuschläge federn nicht ausreichen ab
Für Pflegebedürftige in Heimen im Südwesten sind die selbst zu tragenden Zahlungen weiter gestiegen - trotz höherer Entlastungszuschläge. Zum 1. Januar waren im ersten Jahr im Heim in Baden-Württemberg 2907 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig - 134 Euro mehr als noch Anfang 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Auch bundesweit stieg der Eigenanteil, die Kosten lagen aber im Schnitt mit 2576 Euro pro Monat deutlich unter den Kosten im Südwesten. Nur im Saarland müssen die Pflegebedürftigen aktuell noch mehr zuzahlen.
Die Entlastungszuschläge, die mit längerem Heimaufenthalt steigen, waren zum 1. Januar angehoben worden. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stieg die Zuzahlung nun im Schnitt auf 1877 Euro im Monat. Das waren 44 Euro mehr als zum 1. Januar 2023, wie die der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden neuen Daten zeigen.
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse besondere Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition gerade zum 1. Januar erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird so im ersten Jahr im Heim um 15 statt 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.
Die höheren Zuschläge bremsten den Kostenanstieg nun stärker ab. Laut der Auswertung stieg aber auch der Eigenanteil nur für die reine Pflege weiter - ohne Zuschläge im Schnitt auf 1716 Euro im Monat zum 1. Januar. Das waren 270 Euro mehr als Anfang 2023. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten für dringend gesuchte Pflegekräfte.
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.
(dpa)