Es ist bereits Monatsanfang, doch das Gehalt vom letzten ist noch immer nicht da
In solchen Fällen sollen Arbeitnehmer bald deutlich mehr Rechte haben. Bisher drohten dem Chef Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent, wenn er den Lohn nicht rechtzeitig überwiesen hatte. Ab dem 1. Juli 2016 kommt dazu jetzt noch einmalig 40 Euro als Pauschale hinzu, die Mitarbeiter im Ernstfall rechtlich einfordern dürfen. Gedacht ist das Geld als Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand des Angestellten, der ja im Regelfall auch Rechnungen zu bezahlen hat und daher auf pünktliche Überweisungen angewiesen ist.
Vom Recht Gebrauch machen ohne das Arbeitsverhältnis aufs Spiel zu setzen
Bereits ab dem ersten Verzugstag kann es fällig werden. Arbeitsrechtler raten aber dazu, es im Sinn einer guten Zusammenarbeit nicht gleich darauf ankommen zu lassen und dem Vorgesetzten direkt damit zu drohen. Das gilt vor allen Dingen in den Fällen, in dem das genaue Datum, an dem das Geld kommen soll, nicht im Arbeitsvertrag geschrieben steht. Angestellte sollten ihrem Chef vorher aus Kulanz eine Frist von zehn bis vierzehn Tagen lassen, um den Frieden zu wahren, raten Fachanwälte.
Auf der anderen Seite sollten Arbeitnehmer auch den Mut haben und von ihrem Recht Gebrauch machen, wenn beispielsweise immer wieder Teilzahlungen erst Tage oder Wochen später von der Firma beglichen werden - so der Deutsche Gewerkschaftsbund. Denkbar sei das beispielsweise bei Gehaltszuschlägen oder Fahrtkostenerstattungen.