Wer darf in Deutschland ein Wildtier halten?
Der Fall der freilaufenden Löwin in Berlin wirft viele Fragen auf. Das Raubtier stammt aus keinem Zoo. Das legt daher den Verdacht nahe, dass es wohl aus einer Privathaltung entkommen sein muss. Doch darf man in Deutschland Wildtiere überhaupt halten? Wir haben für euch die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Welche Wildtiere darf man in Deutschland privat halten?
Eine Liste der zulässigen Arten regelt, welche Wildtiere gehalten werden dürfen und welche nicht. In dieser Liste finden sich sowohl Wildtiere aus Deutschland und der EU, als auch „exotische“ aus dem Ausland.
Demnach dürfen folgende Wildtiere nicht gehalten werden:
Alle Walarten, alle Meeresschildkröten und verschiedene Landschildkröten, Greifvögel, Eulen und Kraniche.
Bei Affen, Bären, Katzen, Papageien, Krokodile und Schlangen sind einige Arten nicht erlaubt.
Verboten sind auch die sogenannten invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten, also solche, die einheimische Arten verdrängen oder Krankheiten einschleppen können.
Welche Voraussetzungen muss man für die Haltung eines Wildtieres erfüllen?
– eine artenschutzrechtliche Erlaubnis vom zuständigen Landesamt
– Nachweis von ausreichenden Kenntnissen über Haltung und Pflege des Tieres
– Ausreichend Platz für eine artgerechte Haltung, sowie geeignete Gehege
– Herkunftsnachweise müssen angeführt werden
– Kauf und Verkauf müssen der Naturschutzbehörde gemeldet werden
Unter diesen Voraussetzungen dürfen sogar gefährliche Tiere wie Krokodile, Spinnen oder eben auch Wildkatzen legal gehalten werden. Lediglich einige spezifische Arten sind verboten.
Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch vom Bundesland zu Bundesland. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Auch die Pflicht, nachzuweisen, dass exotische Tiere artgerecht gehalten werden, wird unterschiedlich streng überwacht. Baden-Württemberg zählt zu den Ländern, in denen die Regelungen und Kontrollen eher locker gehalten werden.
Anders ist es bei artgeschützten Tieren, da sind die Gesetze strenger.
(lp)