Erst am Donnerstag hatte die höhere Instanz zwei Entscheidungen zurück an die Landgerichte gewiesen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Jungen aus Staufen am Montag (13.05.2019) ein weiteres Urteil des Landgerichts für teilweise hinfällig erklärt. Beim Prozess gegen einen 44-jährigen Mittäter müssen die Richter jetzt noch einmal den Umfang der Strafe neu verhandeln, heißt es.
In erster Instanz ihn das Gericht im Juni 2018 zu acht Jahren Gefängnis und einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt. Allerdings seien dabei damals aus rechtlicher Sicht Fragen über eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten offen geblieben. Eine so genannte "schwere seelische Abartigkeit" konnte damals nicht rechtssicher ausgeschlossen werden.
Die Mutter und der Stiefvater des heute zehnjährigen Kindes aus Staufen hatten ihn über Jahre hinweg Männern aus dem In- und Ausland für Vergewaltigungen überlassen und hatten sich dabei auch selbst an dem Schüler vergangen. Erst am 9. Mai hatte der Bundesgerichtshof zwei weitere Entscheidungen der Landgerichte teilweise aufgehoben - dort ging es um die mögliche Sicherungsverwahrung für die Angeklagten.
(fw)