Stationäre Patienten und Bewohner dürfen wieder bis zu 25 Besucher empfangen und für die fällt die Testpflicht weg
Besucher von Pflegeheimen und Behindertenwohneinrichtungen müssen sich in Südbaden ab Donnerstag (01.07.2021) vorher nicht mehr unbedingt verpflichtend auf das Corona-Virus testen lassen. Das gleiche gilt für alle, die jemanden im Krankenhaus besuchen möchten. Diese Lockerungen hat das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg wegen der niedrigen Corona-Infektionszahlen in den allermeisten Landkreisen im Südwesten beschlossen.
Sie gelten für alle Gebiete, wo die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage stabil unter dem Grenzwert von 10 bleibt - aktuell wäre das in ganz Südbaden der Fall. Auch bei den Beschränkungen der Besucherzahlen sind dann bei den Kliniken und Pflegeeinrichtungen wieder weitere Öffnungsschritte möglich.
Mehrzahl der Landkreise im Südwesten unter dem Inzidenzwert von 10
Die Bewohner und Patienten auf den Stationen dürfen sich dann wieder mit genauso vielen Menschen treffen, wie alle anderen Menschen im Land sonst auch. Bei der momentanten Inzidenzstufe 1 wären das laut der Corona-Verordnung des Landes bis zu 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten.
Von den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg lagen zuletzt 38 unter der kritischen Marke von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
dpa / (fw)