Die Staatsanwaltschaft klagt zwei dringend Tatverdächtige im Fall der an einem 9-jährigen Jungen begangenen Sexualstraftaten an
Im Staufener Missbrauchsfall hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage gegen zwei dringend Tatverdächtige erhoben. Ein 37-jähriger Schweizer wurde unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Einem 49-jährigen Bundeswehrsoldaten werden unter anderem zwei Fälle besonders schwerer Vergewaltigung und besonders schwere Zwangsprostitution vorgeworden.
Dem Beschuldigten 37 jahre alten Schweizer, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, zwischen Spätherbst 2016 und Januar 2017 dreimal in den südlichen Breisgau gefahren zu sein. Dort soll ihm der 9jährige Junge mit Wissen seiner Mutter durch deren Lebensgefährten zum Zwecke sexueller Handlungen überlassen worden sein. Teilweise sollen der Angeklagte wie auch der Lebensgefährte der Mutter gemeinschaftlich sexuelle Handlungen an dem Kind vollzogen haben.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Gegen einen 49 Jahre alten Bundeswehrsoldaten wurde Anklage wegen zweier Fälle der besonders schweren Vergewaltigung, der schweren Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der besonders schweren Zwangsprostitution, der Verbreitung und des Erwerbs kinderpornografischer Schriften, der gefährlichen Körperverletzung, der Beihilfe zur schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen, Beleidigung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhoben.
Dem in dieser Sache am 25.10.2017 an seinem Standort in einer Kaserne in Frankreich festgenommenen und seit November 2017 in Deutschland in Untersuchungshaft befindlichen Mann werden schwere Sexualstraftaten zum Nachteil des 9jährigen Jungen zwischen Februar und Mai 2017 in Staufen vorgeworfen.
Die Tathandlungen sollen teilweise per Video aufgenommen und an dritte Außenstehende übermittelt worden sein. An den Tathandlungen dieses Beschuldigten sollen die Mutter des 9-Jährigen sowie deren Lebensgefährte beteiligt gewesen sein. Wann die Hauptverfahren beginnen, ist noch unklar.
(la)