SC Freiburg, FC Bayern München, Wechsel, Diskussion, Schiedsrichter, 2022, DFB, Sportgericht, © Philipp von Ditfurth - dpa (Archivbild)

Wechselfehler bei Bayern: Einspruch von SC Freiburg wird abgeschmettert

Der Sieg für den FC Bayern München bleibt bestehen

Der 4:1-Sieg des FC Bayern München in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Freitag (08.04.2022) entschieden.

In der 86. Minute der Partie SC Freiburg gegen FC Bayern München am Samstag (02.04.2022) hatte Bayern-Teammanagerin Kathleen Krüger bei einem Doppelwechsel der Münchner versehentlich die falsche Rückennummer angezeigt. So war der französische Nationalspieler Kingsley Coman, der eigentlich hätte ausgewechselt werden sollen, auf dem Platz geblieben, obwohl er ausgewechselt werden sollte. Das hatte das Schiedsrichterteam um Christian Dingert hatte das erst bemerkt, als SC-Nationalspieler Nico Schlotterbeck es darauf aufmerksam gemacht hatte.

DFB sieht Schuld beim Schiedsrichtergespann

Der SC Freiburg hatte nach dem Spiel Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Am Freitag (08.04.2022) hat das DFB-Sportgericht dann entschieden, dass der Sieg weiterhin den Bayern zugesprochen wird. Es gibt also kein Wiederholungsspiel oder eine Wertung für den SC, wie es im Raum gestanden ist. Vielmehr begründet der Deutsche Fußballbund die Spielfortsetzung mit einem „schuldhaften Fehlverhalten der Schiedsrichter.“

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, erläutert das Urteil:

Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."

Der SC Freiburg legt laut Vereinsmitteilung vom Freitag keinen Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichterurteils des DFB-Sportgerichts ein.

(dk)