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Vorwurf der Vergewaltigung gegen drei Angeklagte im Hans-Bunte-Prozess fallengelassen

Laut Staatsanwaltschaft fehlen eindeutige Beweise

Im Prozess um die mutmaßliche Mehrfachvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg hat es eine überraschende Wendung gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf der Vergewaltigung gegen drei der elf Angeklagten fallengelassen. Es fehlten eindeutige Beweise, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Mittwoch (25.09.2019) vor dem Landgericht Freiburg. Für die Untersuchungshaft gebe es daher keine Grundlage mehr. Allerdings müssen sich die drei wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Sie sollen am Tatort gewesen sein und der Frau nicht geholfen haben.  

Gegen die acht weiteren Angeklagten werde der Vorwurf der Vergewaltigung aufrechterhalten. Von ihnen seien DNA-Spuren gefunden worden, außerdem gebe es auch noch andere Beweise. Sie bleiben deshalb in Untersuchungshaft

25-jähriger Syrer kommt wieder frei

Einer der elf Angeklagten kam am Mittwoch, genau elf Monate nach seiner Verhaftung, auf freien Fuß. Als dem 25 Jahre alten Mann aus Syrien Handschellen und Fußfesseln abgenommen wurden, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin:

Sie sind ein freier Mann

Das Gericht folgte damit dem Antrag des Pflichtverteidigers des Mannes. Allerdings bleibt der 25-Jährige, wie alle anderen auch, Angeklagter in dem Prozess, da dort auch der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung verhandelt wird.

Weitere Erkenntnisse

Zwei weitere Angeklagte könnten ebenfalls bald freikommen. Auch bei ihnen fehlten sichere Erkenntnisse, die den Vorwurf der Vergewaltigung belegten. Ihre beiden Verteidiger beantragten am Mittwoch (25.09.2019) das Ende der Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft unterstützte dies. Das Gericht wird darüber in den nächsten Tagen entscheiden.

Der Prozess

Angeklagt in dem Prozess sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 eine 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt zu haben oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten das oder schweigen zu den Vorwürfen. Am 14. Oktober wird der Prozess am Freiburger Landgericht fortgesetzt. Einen Termin für die Urteile gibt es noch nicht. Vermutlich werden diese aber erst im kommenden Jahr fallen.

(dpa/dk)

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