Das Landesverfassungsgericht hat die Pläne für ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg gekippt
Schlechte Nachrichten für alle, die ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg befürworten. Das Landesverfassungsgericht in Stuttgart hat das von der SPD geplante Prozedere nicht zugelassen. Das Volksbegehren sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar, so das Gericht.
Eine Gerichtssprecherin erklärte nach dem Verfahren, dass die Verfassung Volksbegehren über Abgaben nicht zulasse. Der Entwurf für das Volksbegehren sehe vor, dass die Träger die Beträge vom Land erstattet bekämen. Ferner verstoße der Gesetzentwurf gegen die Regelung, dass staatliches Handeln messbar und berechenbar sein muss.
Entwurf sei unklar und widersprüchlich
Der Gesetzentwurf sei unklar und widersprüchlich, so das Gericht. Aus dem Entwurf würde nicht ersichtlich, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen sei. Eltern im Südwesten zahlen für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedliche Beiträge. Insgesamt gehe es laut SPD geht es um schätzungsweise 529 Millionen Euro im Jahr. Die grün-schwarze Landesregierung lehnte die generelle Abschaffung der Kita-Gebühren jüngst ab, weil sie fürs Land zu teuer sei.
SPD will weiter für freie Kitas kämpfen - unabhängig von Verfahren
Den Anstoß für das Volksbegehren hatte die SPD Anfang vergangenen Jahres gegeben. Sie sammelte die nötigen Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Das Innenministerium ließ den Antrag nicht zu, da eine Gebührenbefreiung den Etat des Landes immens beeinflussen würde.
Die SPD hat bereits angekündigt, dass sie das Thema weiter vorantreiben wolle - das stellte SPD-Landeschef Andreas Stoch klar. "Die Gebührenfreiheit bleibt auf unserer politischen Agenda ganz oben und darf auch nicht gegen den weiteren Ausbau von Kitaplätzen und die Qualitätsentwicklung ausgespielt werden", sagte er: "Familien müssen entlastet werden, das gilt nach der Corona-Krise umso mehr."
(br)