Mehr als 1000 Geflügelhalter im Landkreis Lörrach betroffen
Nach intensiver Beratung im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist ein landesweites Aufstallungsgebot für Geflügel erlassen worden. Mehr als 1000 Geflügelhalter im Landkreis Lörrach werden davon getroffen.
Allgemeinverfügung erlassen
Der Landkreis Lörrach hat infolge der landesweiten Aufstallungspflicht für Geflügel eine Allgemeinverfügung erlassen. Die wichtigsten Punkte sind die Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter Volieren, die nach oben dicht sind. Außerdem ein Verbot von Börsen und Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden.
Biosicherheitsmßnahmen für alle Geflügelhalter im Landkreis Lörrach
Daneben gelten die Biosicherheitsmaßnahmen, die zunächst für eine 500 Meter breite Schutzzone entlang des Rheins angeordnet worden waren, jetzt für Geflügelhalter im gesamten Landkreis Lörrach. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Sie endet mit Ablauf des 31. Januar 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.